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Gebäudediagnostik · Schimmel

Schimmelrisiko-Check.

Prüfen Sie mit Ihren eigenen Messwerten, ob an einer kalten Wandstelle Schimmel wachsen kann – und was Sie konkret dagegen tun können.

Erste Orientierung nach den Empfehlungen des UBA-Schimmelleitfadens – ersetzt keine Ursachenklärung vor Ort.

Ihre Messwerte

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Bewohner und Haustiere ganzer Haushalt

So haben Sie gemessen optional, verbessert die Aussage

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Ergebnis

Für ein Ergebnis werden je Raum die Raumtemperatur, die Luftfeuchte und mindestens eine Oberflächentemperatur benötigt. Außenwerte, Wetter und Himmelsrichtung sind optional und verbessern die Hinweise.

    Grundlagen, Quellen und Annahmen

    Berechnung und Quellen anzeigen

    So wird gerechnet

    Aus Raumtemperatur und relativer Luftfeuchte ergibt sich der Wasserdampfpartialdruck der Raumluft. Den Sättigungsdampfdruck berechnet der Check mit der Magnus-Formel (Koeffizienten nach Sonntag 1990: über Wasser 17,62 / 243,12 °C, unter 0 °C über Eis 22,46 / 272,62 °C; unter 0 °C ergibt sich deshalb der Frostpunkt). Für jede Messstelle wird daraus die relative Feuchte unmittelbar an der Oberfläche bestimmt; im Feuchtegleichgewicht entspricht sie der Wasseraktivität aW = φsi / 100.

    Bewertung: Die erste Bewertung ordnet die Oberflächenfeuchte orientierend ein: Rot ab 80 % – der kritische Wert für Schimmelpilzbildung, den DIN 4108-2:2026-05 in Abschnitt 6.3 (nach DIN EN ISO 13788) für den Nachweis an Wärmebrücken ansetzt –, Gelb ab 70 % als eigene Vorwarnstufe. Die zweite, vorsorgliche Bewertung (Gelb ab 65 % nach SBM-2024, Rot ab 70 % nach UBA-Leitfaden) ist eine vorsorgliche Einordnung des Sachverständigenbüros an den konservativeren Werten des Standards der baubiologischen Messtechnik; beide Bewertungen werden nebeneinander angezeigt und jeweils gekennzeichnet. Der Check führt keinen normgerechten Bauteilnachweis durch.

    Schwellenwerte: Der rechnerische Schwellenwert ist die Raumluftfeuchte, bei der die kälteste Messstelle bei unveränderten Temperaturen genau 80 % erreicht; angezeigt wird er auf eine Nachkommastelle abgerundet. Der Orientierungswert rechnet zusätzlich die angenommene Messunsicherheit ein (Wandstelle 1 K kälter, Raumluft 1 K wärmer, tatsächliche Luftfeuchte 5 Prozentpunkte höher als angezeigt) und wird auf ganze Prozent abgerundet: 80 × es(θOberfläche − 1 K) / es(θRaum + 1 K) − 5. Er ist eine konservative Orientierung unter angenommenen Gerätetoleranzen; Fehler durch Messort, Emissionsgrad und zeitliche Veränderungen erfasst er nicht vollständig.

    Lüftung: Bei annähernd gleichem Luftdruck vergleicht der Check die Wasserdampfpartialdrücke innen und außen – nicht die Wassergehalte in g/m³, die bei unterschiedlichen Temperaturen nicht direkt vergleichbar sind. Die Messunsicherheit (±5 % r. F., ±1 K, innen und außen) wird als Spanne berücksichtigt; liegt der Unterschied darin, lautet die Aussage „innerhalb der Messunsicherheit“. Davon getrennt prüft der Check, ob der Taupunkt der Außenluft an oder über der kältesten gemessenen Fläche liegt. Ist die Außenluft trockener als die Raumluft, aber noch zu feucht für diese Fläche, kann Lüften die Raumluftfeuchte senken, beseitigt die kritische Oberflächensituation allein aber nicht sicher. Ein notwendiger Luftaustausch aus Gründen der Luftqualität ist davon unabhängig.

    Temperaturquotient: (θsi − θe) / (θi − θe) aus den eingegebenen Einzelwerten, nur bei mindestens 10 K Differenz und Außenwand. Er ist eine Näherung: stationäre Randbedingungen, Wärmeübergang und Bauteilsituation sind nicht nachgewiesen. DIN 4108-2:2026-05 (Abschn. 6.2) verlangt fRsi ≥ 0,70 aus einer stationären Berechnung nach DIN EN ISO 10211 unter festen Randbedingungen (20 °C / 50 % innen, −5 °C außen, Rsi = 0,25 m²K/W). Ein Quotient aus Messwerten ist damit nicht gleichzusetzen und erlaubt keine Aussage über Verantwortlichkeiten.

    Keimungshinweise: Die Isoplethen nach Sedlbauer sind aus der Grafik der Originalarbeit digitalisiert (etwa ±0,5 % r. F.) und nicht unabhängig validiert. Der öffentliche Check gibt deshalb keine Zeitprognosen aus, sondern nur, ob die eingegebenen Bedingungen im Modell oberhalb oder unterhalb der Keimungsgrenze liegen – nur für 0 bis 30 °C und bei Annahme gleichbleibender Bedingungen. Keimung ist nicht gleichbedeutend mit sichtbarem Befall; der Hinweis ist keine gesundheitliche Bewertung und schwächt die Hinweise zu vorhandenem Befall nicht ab.

    Belegte Grundlagen

    • Standard der Baubiologischen Messtechnik SBM-2024, Baubiologische Richtwerte für Schlafbereiche (Baubiologie Maes / Institut für Baubiologie + Nachhaltigkeit IBN, 9. Ausgabe, August 2024): Punkt C1 – die Wasseraktivität von Materialien sollte nicht längere Zeit über 0,65 liegen (Grundlage der vorsorglichen Gelb-Stufe ab 65 %); Punkt B6 – relative Luftfeuchte (unauffällig 40–60 %) und Kohlendioxid (unauffällig unter 700 ppm). Vorsorgewerte für Schlafbereiche, keine rechtlich verbindlichen Grenzwerte.
    • DIN 4108-2:2026-05 (ersetzt die Ausgabe 2013-02), ausgewertet wurden die Abschnitte 1, 3.1.2, 3.1.9 bis 3.1.15, 5.1.1 und 6: Für den Mindestwärmeschutz im Bereich von Wärmebrücken ist an der ungünstigsten Stelle bei stationärer Berechnung fRsi ≥ 0,70 einzuhalten; das entspricht 12,6 °C bei den Nachweisrandbedingungen 20 °C / 50 % innen, −5 °C außen und einer kritischen Oberflächenfeuchte von 80 % nach DIN EN ISO 13788 (Abschn. 6.2, 6.3). Vorausgesetzt werden gleichmäßige Beheizung, ausreichende Lüftung und eine weitgehend ungehinderte Luftzirkulation an den Außenwänden (Abschn. 6.1). Die Wärmebrücken-Anforderungen gelten für Räume mit einer Raum-Solltemperatur von mindestens 19 °C sowie für Räume, die über Raumverbund durch solche Räume beheizt werden (ohne eigene Heizfläche, dauerhaft offener Verbund; Abschn. 3.1.14), und für zu errichtende Gebäude, Erweiterungen und neue Bauteile in bestehenden Gebäuden (Abschn. 1). Gegenüber 2013-02 sind diese Kriterien inhaltlich gleich geblieben; neu ist unter anderem ein alternativer rechnerischer Nachweis über eine Mindestoberflächentemperatur von 17 °C außerhalb des Wärmebrückenbereichs (Abschn. 5.1.1). Für Hinweise zu Luftwechseln verweist die Norm auf DIN/TS 4108-8 und DIN 1946-6; Luftwechsel berechnet dieser Check nicht.
    • Umweltbundesamt, Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden (Dezember 2017, aktualisierte Auflage April 2024): Ursache klären und beseitigen, bevor saniert wird; Einstufung des Befalls nach Tab. 8 in Kategorie 1 (geringe Oberflächenschäden unter 20 cm²), 2 (oberflächlich, unter 0,5 m²) und 3 (über 0,5 m² oder tiefere Schichten); die Flächen sind Orientierungswerte und werden je Raum addiert; bei eindeutig erkanntem Befall mit geklärter Ursache sind aufwendige Analysen in der Regel nicht nötig. Seit 01.01.2024 ist die frühere Nutzungsklasse IV gestrichen; Hohlräume und Bauteile zählen zum angrenzenden Raum (Bekanntmachung, Bundesgesundheitsblatt 2024, 67:127–128).
    • aW-Wert: Im Gleichgewicht entspricht er der relativen Feuchte an der Materialoberfläche geteilt durch 100. Unterhalb von etwa 70 % Oberflächenfeuchte findet auch unter sonst optimalen Bedingungen kein Schimmelwachstum statt; bei 80 % sind die Wachstumsbedingungen für viele innenraumrelevante Arten erreicht (UBA-Leitfaden, Kap. 1.2.3).
    • Befallskategorien nach UBA-Leitfaden, Tab. 8: Kategorie 1 unter 20 cm², Kategorie 2 oberflächlich unter 0,5 m², Kategorie 3 über 0,5 m² oder tiefere Schichten; Flächen im selben Raumbereich werden zusammengezählt. Der Einsatz von Bioziden ist im Regelfall nicht erforderlich (Kap. 6).
    • Eigenbeseitigung: Geringer bis mittlerer, nur oberflächlicher Befall (unter 0,5 m²) mit bekannter Ursache kann nach dem UBA-Leitfaden (Kap. 6.2) oft von den Betroffenen selbst beseitigt werden, sofern sie nicht allergisch auf Schimmelpilze reagieren oder an Erkrankungen des Immunsystems leiden (die UBA-Seite „Was tun bei Schimmel in meiner Wohnung?“ nennt zusätzlich chronische Atemwegserkrankungen); bei größerem Befall oder unbekannter Ursache Fachfirma (Kap. 6.2, 6.2.2). Reinigung und Schutz: Kap. 6.2.1 und Infobox „Persönliche Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen“ (S. 128). Dass der Check bei gesundheitlich empfindlichen Personen im Haushalt grundsätzlich zur fachlichen Abklärung rät, ist eine eigene, vorsichtigere Entscheidung.
    • Einteilung der Oberflächen in Substratgruppen nach Sedlbauer / Fraunhofer IBP: Gruppe I biologisch verwertbare Substrate wie Tapeten, Gipskarton, Bauprodukte aus gut abbaubaren Rohstoffen und Material für dauerelastische Fugen; Gruppe II Baustoffe mit porigem Gefüge wie Putze, mineralische Baustoffe, manche Hölzer und Dämmstoffe; Gruppe III Baustoffe, die weder abgebaut werden können noch Nährstoffe enthalten. Bei starker Verschmutzung ist stets Gruppe I anzusetzen. Für Gruppe I liegt die untere Wachstumsgrenze niedriger als für Gruppe II. Quelle: K. Sedlbauer, M. Krus: Schimmelpilze an Wohngebäuden – altes Thema, neue Lösungen, Fraunhofer IBP 2001; ausführlich: K. Sedlbauer, Dissertation Universität Stuttgart 2001; WTA-Merkblatt 6-3, Ausgabe 10.2024 (Wachstumsgrenze ca. 70 % r. F., Kap. 3.2.1; Substratgruppen I und II, Kap. 5.1).
    • DIN/TS 4108-8:2022-09 (Vermeidung von Schimmelwachstum in Wohngebäuden): Unter Laborbedingungen können einzelne Arten ab etwa 70 % Oberflächenfeuchte wachsen; vereinfacht kann Schimmel auftreten, wenn die Oberflächenfeuchte an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen jeweils mindestens 12 h mehr als 80 % beträgt (Wortlaut der TS, Abschn. 4.2.1). Hinter Möbeln ist der Wärmeübergang behindert (äquivalenter Wärmeübergangswiderstand hinter freistehenden Schränken 0,5, hinter Einbauschränken 1,0 m²K/W; Abschn. 5.1); Möbel mindestens 5 cm abrücken (6.5). Typische Feuchteabgaben (Tab. 1, Bild 2), Empfehlungen zum Lüften einschließlich nächtlicher Kippstellung im Schlafraum mit Stoßlüftung am Tag (6.3.3), Schlafraum im Mittel nicht unter 16 °C (6.4.2). Allgemeingültige Grenzwerte für die Raumluftfeuchte nennt die TS bewusst nicht (6.3.1); Raumklimamessungen sind zur Beurteilung nur als Langzeitmessung sinnvoll, quantitative Aussagen zu Wärmebrücken erfordern mindestens zwei Wochen bei im Mittel höchstens 5 °C außen (8.2).
    • Gesundheitliche Bewertung feuchter Innenräume: WHO Guidelines for Indoor Air Quality – Dampness and Mould (2009).

    Eigene Einordnungen des Sachverständigenbüros

    • Gelb-Stufe ab 70 % in der Bewertung nach dem 80-%-Kriterium und die vorsorgliche Bewertung (Gelb ab 65 %, Rot ab 70 %) sind eigene Einordnungen (65 %: SBM-2024, Baubiologische Richtwerte für Schlafbereiche – die Wasseraktivität von Materialien sollte nicht längere Zeit über 0,65 liegen; der Richtwert bezieht sich auf länger anhaltende Zustände in Schlafbereichen, der Check bewertet eine Momentaufnahme; 70 %: vom UBA genannte Untergrenze für Wachstum unter sonst optimalen Bedingungen), keine Normgrenzen.
    • Material „unbekannt“, Holz und Putz mit Dispersionsanstrich werden vorsichtshalber der Substratgruppe I zugeordnet; bei Verschmutzung gilt stets Gruppe I.
    • Zuordnung der Befallsangabe zu einer UBA-Kategorie: Orientierung nach Tab. 8; Flächenangaben sind Orientierungswerte. Ein Befall von genau 0,5 m² wird vorsichtig der höheren Stufe zugeordnet. Die verbindliche Einstufung erfolgt vor Ort.
    • Angenommene Messunsicherheit für alle Messwerte: ±5 % r. F. und ±1 K. Das ist eine pauschale Annahme, keine Angabe zu einem bestimmten Gerät; sie entspricht typischen Datenblattangaben einfacher digitaler Thermo-Hygrometer für den Haushalt (meist ±5 % r. F. und ±1 °C). Infrarotthermometer haben laut Herstellern meist ±1 bis ±1,5 °C, dazu kommen Fehler durch Emissionsgrad und Messort. Mit genaueren, kalibrierten Geräten ist die Reserve vorsichtig bemessen; ältere oder unkalibrierte Geräte können stärker abweichen.
    • Lüftungsdauern (IBN-Lehrbrief „Raumklima“, Abb. 14) sind grobe Orientierungswerte; die Zuordnung zur Jahreszeit über die Außentemperatur ist eine eigene Einordnung. Eine Lüftungshäufigkeit leitet der Check nicht ab.
    • Raumtemperaturen stammen aus den IBN-Unterlagen; relative Luftfeuchte und CO₂ werden nach den Baubiologischen Richtwerten SBM-2024 eingeordnet (Vorsorgewerte für Schlafbereiche; Empfehlungen, keine rechtlich verbindlichen Grenzwerte). Die Feuchteabgabe des Haushalts zeigt der Check als Beispielszenario nach DIN/TS 4108-8 (Bild 2, Tab. 1).
    • Aussagekraft von Einzelmessungen: tendenziell (Netzwerk Schimmel e. V., Richtlinie 2022, Abschnitt 3.2.3).
    • Schlafzimmer: Der Check folgt DIN/TS 4108-8 (nächtliche Kippstellung zulässig, morgens Stoßlüften, tagsüber geschlossen und beheizt). Untersuchungen zeigen, dass ein gekipptes Fenster deutlich weniger Luft austauscht und Laibungen auskühlen kann (TU Dresden, Richter u. a., 2003; Münzenberg/Weithaas/Thumulla 2003) – deshalb der Hinweis, kritische Laibungen zu beobachten.

    Was der Check nicht erkennt

    Der Check bewertet nur das Klima an der Oberfläche. Er erkennt keine Leitungswasserschäden, keine aufsteigende oder seitlich eindringende Feuchte, keine Baufeuchte und keinen verdeckten Befall hinter Verkleidungen oder unter Bodenbelägen. Er trifft keine Aussage über die gesundheitliche Bedeutung eines vorhandenen Befalls.

    Quellen: Umweltbundesamt – Aktueller Schimmelleitfaden · Umweltbundesamt – Was tun bei Schimmel in meiner Wohnung? · DIN 4108-2:2026-05 (Abschn. 1, 5.1.1, 6) · DIN/TS 4108-8:2022-09 · WHO 2009 · IBN-Basisseminar 2025, Skript C (Mierau/Haumann) · IBN-Fernlehrgang Baubiologie, Lehrbrief 03 „Raumklima“ (Schneider) · Sedlbauer, Vorhersage von Schimmelpilzbildung auf und in Bauteilen, Dissertation Universität Stuttgart 2001 · Sedlbauer/Krus, Fraunhofer IBP 2001 · Netzwerk Schimmel e. V., Richtlinie 2022 · TU Dresden, Bestimmung des realen Luftwechsels bei Fensterlüftung, BBR-Forschungsbericht 2003 · Münzenberg/Weithaas/Thumulla, Luftwechsel im Gebäudebestand, VDB-Pilztagung 2003 · Strøm-Tejsen u. a., Indoor Air 26 (2016) 679–686. Stand: 21.10.2026, Version 21, Modell 2026-10d.