Energieberatung · Bestand · Heizungstausch
Neue Heizung.
Mit Plan und Förderung.
Ob Wärmepumpe, Biomasse oder Anschluss an ein Wärmenetz: Wir prüfen, welche Heizung zu Ihrem Gebäude passt, und begleiten den Zuschuss der KfW (Programm 458) – von der Bestätigung zum Antrag bis zum Nachweis nach dem Einbau.

Worum es geht.
Passende Heizung finden
Heizlast, Dämmstandard und Heizflächen entscheiden, ob eine Wärmepumpe effizient arbeitet – oder was vorher zu tun ist.
Förderung sichern
Der KfW-Zuschuss 458 wird vor Beginn der Arbeiten beantragt. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb braucht dafür eine Förderklausel.
Richtig einbauen
Hydraulischer Abgleich und passende Einstellung sorgen dafür, dass die neue Heizung hält, was sie verspricht.
Was Sie erhalten.
Bestätigung zum Antrag
Als Energieeffizienz-Experten erstellen wir die Bestätigung, die Sie für den Antrag im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ brauchen.
Technische Begleitung
Prüfung der Angebote, Abstimmung mit dem Fachbetrieb und Kontrolle der Fördervoraussetzungen.
Bestätigung nach Durchführung
Nach dem Einbau bestätigen wir die Umsetzung – die Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses.
Was die KfW fördert.
Zuschuss im Programm 458 für Wohngebäude. Stand: Oktober 2026 – maßgeblich sind die Bedingungen am Tag Ihres Antrags.
30 %
Grundförderung
Für alle Antragsberechtigten – auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften.
16 %
Klimageschwindigkeitsbonus
Für Selbstnutzer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung.
10–40 %
Einkommensbonus
Für Selbstnutzer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €.
bis 80 %
Obergrenze
In der Regel höchstens 70 %, bei niedrigem Einkommen 80 % der förderfähigen Kosten – also bis zu 22.400 € für die erste Wohneinheit.
Wer früher tauscht, bekommt mehr.
Der Klimageschwindigkeitsbonus und die förderfähigen Kosten sinken ab Februar 2027 alle sechs Monate. Entscheidend ist das Datum des Antrags.
Förderfähige Kosten weiterer Wohneinheiten: je 15.000 € für die 2. bis 6., je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind seit 21. Juli 2026 entfallen.
| Zeitraum | Klimabonus | Förderfähige Kosten 1. WE |
|---|---|---|
| bis 31.01.2027 | 16 % | 28.000 € |
| ab 01.02.2027 | 12 % | 27.250 € |
| ab 01.08.2027 | 8 % | 26.500 € |
| ab 01.02.2028 | 4 % | 25.750 € |
| ab 01.08.2028 | entfällt | 25.000 € |
Gut zu wissen
Die Reihenfolge entscheidet.
Erst den Liefer- und Leistungsvertrag mit Förderklausel abschließen, dann den Antrag bei der KfW stellen und erst danach mit den Arbeiten beginnen. Wer zu früh anfängt, verliert den Anspruch auf den Zuschuss.
Weiterführende Informationen.
Offizielle Quellen zu Förderung, Regeln und Hintergründen. Die Links öffnen sich in einem neuen Fenster.
kfw.de
KfW · Bundesförderung für effiziente Gebäude
Kredite und Zuschüsse für Sanierung und Neubau im Überblick.
energie-effizienz-experten.de
Energieeffizienz-Expertenliste
Bundesweite Liste der für Förderprogramme zugelassenen Fachleute.
gesetze-im-internet.de
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der geltende Gesetzestext (bis Juli 2026: GEG).
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